Rechtliches
Ankaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Ankauf von Edelmetallen, Schmuck, Münzen, Barren, Uhren und Edelsteinen durch Edelmetallhandel Aurum & Argentum (nachfolgend „wir“) von Verbrauchern und Unternehmern im Ladengeschäft Hohenzollernring 12, 50672 Köln.
2. Preise
Auf der Website angezeigte Werte sind Börsenkurse und stellen kein Ankaufsangebot dar. Ein verbindliches Angebot geben wir nach Wiegen und Analyse der Ware im Ladengeschäft ab. Der Kaufvertrag kommt mit Ihrer Annahme des Angebots zustande. Bis dahin können Sie den Ankauf jederzeit kostenfrei abbrechen.
3. Prüfung
Die Ware wird in Ihrem Beisein gewogen und per Röntgenfluoreszenzanalyse geprüft. Nichtedle Bestandteile (Steine, Federn, Füllungen, Keramik) werden herausgerechnet. Bei Barren und Münzen prüfen wir Gewicht, Maße und Echtheit.
4. Identifizierung und Eigentum
Nach dem Geldwäschegesetz identifizieren wir jeden Verkäufer anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Mit dem Verkauf versichern Sie, dass Sie Eigentümer der Ware sind bzw. zu deren Verkauf berechtigt sind und die Ware nicht aus einer Straftat stammt. Personen unter 18 Jahren kaufen wir nicht an.
5. Zahlung
Die Auszahlung erfolgt sofort in bar oder per Überweisung auf ein von Ihnen benanntes Konto. Bei Barzahlungen gelten die gesetzlichen Schwellenwerte des Geldwäschegesetzes; darüber hinausgehende Beträge zahlen wir per Überweisung.
6. Beleg
Sie erhalten einen Ankaufbeleg mit Positionen, Gewichten, Feingehalten, Einzel- und Gesamtpreis.
7. Rücktritt
Der Ankauf ist ein Geschäft im Ladenlokal; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Nach Auszahlung ist die Ware unser Eigentum. Sollten Sie ein Stück irrtümlich verkauft haben, sprechen Sie uns umgehend an – solange die Ware noch nicht an die Scheideanstalt gegangen ist, finden wir in der Regel eine Lösung.
8. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Für Unternehmer ist Gerichtsstand Köln.