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Aurum&ArgentumEdelmetallhandel · Köln

Nachlass & Erbschmuck

Geerbter Schmuck verdient eine zweite Chance

Ein Schmuckkästchen aus dem Nachlass ist mehr als Gold nach Gewicht. Wir sehen uns jedes Stück einzeln an: Was gut erhalten und tragbar ist, schmelzen wir nicht ein – wir arbeiten es auf und geben es an jemanden weiter, der es wieder trägt. Für Sie bedeutet das häufig einen besseren Preis als der reine Materialwert.

  • Bewertung Stück für Stück
  • Zweite Chance statt Schmelze
  • Diskrete Einzeltermine
  • Sofortige Auszahlung
Hände polieren eine geerbte Goldbrosche, daneben eine alte Schmuckschatulle und ein Tablett mit aufgearbeitetem Schmuck

So gehen wir vor

Drei Wege für jedes Stück – Sie entscheiden

1 · Zweite Chance

Gut erhaltene Ketten, Ringe, Armbänder, Broschen, Brillantschmuck und Uhren kaufen wir als Schmuckstück an. Sie werden gereinigt, geprüft und in unserem Geschäft weiterverkauft – das Erbstück lebt weiter.

2 · Materialwert

Defektes, stark getragenes oder aus der Mode gekommenes wird nach Gold- bzw. Silbergehalt zum Tageskurs bewertet – gemessen per Röntgenfluoreszenz, vor Ihren Augen.

3 · Behalten

Manches ist mehr Erinnerung als Wert. Wir sagen Ihnen ehrlich, was ein Stück ist – und Sie nehmen wieder mit, was Sie nicht verkaufen möchten. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich.

Was typischerweise im Nachlass liegt

  • Goldschmuck aus mehreren Jahrzehnten – 333, 585, 750, oft gemischt
  • Brillantringe, Perlenketten, Broschen, Manschettenknöpfe
  • Armband- und Taschenuhren, auch Golduhren
  • Goldmünzen und Medaillen, Münzen in Fassungen
  • Silberbesteck, Tafelsilber, versilberte Ware
  • Zahngold und einzelne Bruchstücke

Sortieren müssen Sie nichts. Bringen Sie das Kästchen so mit, wie Sie es gefunden haben – wir trennen nach Material, prüfen Stempel und Steine und erklären Ihnen jedes Teil.

Für Erben, Erbengemeinschaften und Nachlassverwalter

Auf Wunsch erhalten Sie eine Aufstellung mit Gewicht, Feingehalt und Betrag je Position – nachvollziehbar für Miterben, Nachlassgericht oder Steuerberater. Die Auszahlung erfolgt bar oder per Überweisung, auch aufgeteilt auf mehrere Konten.

Diskret und in Ruhe

Für Nachlässe nehmen wir uns Zeit: Einzeltermin bei geschlossener Tür, auf Wunsch außerhalb der Öffnungszeiten. Parken Sie bequem in einem der Parkhäuser rund um den Friesenplatz und bringen Sie Ihr Parkticket mit – die Parkgebühr übernehmen wir.

Steuerlich gut zu wissen

Der Verkauf von geerbtem Schmuck ist für Privatpersonen in aller Regel steuerfrei: Sie übernehmen die Haltedauer des Erblassers. Mehr dazu im Ratgeber Gold verkaufen und Steuern und im Ratgeber Erbschmuck: verkaufen, behalten oder umarbeiten?

FAQ

Häufige Fragen

Was bedeutet „zweite Chance“ bei geerbtem Schmuck?

Gut erhaltene Schmuckstücke und Uhren aus Nachlässen schmelzen wir nicht ein. Wir kaufen sie als Schmuckstück an, arbeiten sie auf und verkaufen sie in unserem Geschäft in Köln weiter. So bleibt das Stück erhalten – und Sie erhalten häufig mehr als den reinen Materialwert.

Wie wird geerbter Schmuck bewertet?

Stück für Stück: Wir prüfen Stempel, messen den Feingehalt per Röntgenfluoreszenzanalyse, wiegen, testen Steine und beurteilen Zustand und Tragbarkeit. Danach nennen wir Ihnen für jedes Stück ein verbindliches Angebot – als Schmuckstück oder nach Materialwert.

Muss ich den Nachlass vorher sortieren oder reinigen?

Nein. Bringen Sie alles so mit, wie Sie es vorgefunden haben. Auch Modeschmuck und versilberte Teile sehen wir uns an und sagen Ihnen offen, was Wert hat und was nicht.

Brauche ich einen Erbschein?

Für den Verkauf benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Einen Erbschein verlangen wir in der Regel nicht; bei Erbengemeinschaften empfehlen wir, dass alle Miterben einverstanden sind.

Kann ich nur einen Teil verkaufen?

Ja. Sie entscheiden nach der Bewertung für jedes Stück einzeln. Die Bewertung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

Ist der Verkauf von Erbschmuck steuerpflichtig?

Für Privatpersonen in aller Regel nicht, weil die Haltedauer des Erblassers angerechnet wird. Bei größeren Nachlässen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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