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Ratgeber · Recht

Gold verkaufen und Steuern: Was privat steuerfrei ist – und was nicht

Spekulationsfrist, Freigrenze, Erbstücke, Mehrwertsteuer bei Silber: die steuerlichen Regeln beim privaten Verkauf von Edelmetallen, verständlich erklärt.

Stand 03.09.20265 Min. LesezeitAurum & Argentum, Köln

Goldbarren in einer Reihe

Dieser Beitrag erklärt die Regeln, ersetzt aber keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder Unsicherheit fragen Sie Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Die Ein-Jahres-Frist

Gold und Silber gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Verkaufen Privatpersonen sie mit Gewinn, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor – aber nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Nach Ablauf eines Jahres ist der Gewinn komplett steuerfrei, egal wie hoch. Das gilt für Barren und Münzen ebenso wie für Schmuck.

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Auch innerhalb des Jahres bleiben Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres zusammen bis 1.000 Euro steuerfrei (bis 2023: 600 Euro). Achtung, Freigrenze, nicht Freibetrag: Liegt der Gesamtgewinn bei 1.001 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Erbstücke und Geschenke

Bei geerbtem oder geschenktem Gold übernehmen Sie die Haltedauer des Vorbesitzers. Die Kette der Großmutter, die Goldmark aus dem Nachlass, der Barren, den der Vater 1985 gekauft hat: Die Frist ist längst abgelaufen, der Verkauf ist einkommensteuerfrei. Eine Erbschaftsteuer kann auf den Nachlass insgesamt anfallen – das ist aber eine andere Steuer mit hohen Freibeträgen (Kinder 400.000 €, Ehegatten 500.000 €).

Mehrwertsteuer: Gold ja, Silber nein

Anlagegold (Barren ab 995 ‰, Anlagemünzen ab 900 ‰ mit bestimmten Voraussetzungen) ist beim Kauf von der Umsatzsteuer befreit (§ 25c UStG). Silber unterliegt beim Kauf 19 % Mehrwertsteuer.

Muss ich den Verkauf melden?

Steuerfreie Verkäufe (nach einem Jahr) müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerpflichtige Gewinne (innerhalb eines Jahres, über 1.000 €) gehören in die Anlage SO. Der Händler meldet den Ankauf nicht ans Finanzamt; die GwG-Dokumentation dient der Geldwäscheprävention, nicht der Besteuerung.

Praktischer Tipp

Heben Sie Kaufbelege für Barren und Münzen auf. Sie brauchen sie nicht zum Verkauf – aber falls das Finanzamt fragt, belegen sie das Kaufdatum. Bei Erbstücken genügt in der Regel der Erbschein oder eine Nachlassaufstellung.

Ist der Verkauf von Goldschmuck steuerpflichtig?

Nur, wenn Sie den Schmuck innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen und alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen 1.000 € übersteigen. Erbstücke sind praktisch immer steuerfrei.

Meldet der Händler den Verkauf ans Finanzamt?

Nein. Die Dokumentation nach dem Geldwäschegesetz ist keine Steuermeldung.

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