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Aurum&ArgentumEdelmetallhandel · Köln

Ratgeber · Nachlass

Erbschmuck: verkaufen, behalten oder umarbeiten?

Ein Schmuckkästchen aus dem Nachlass ist selten nur Gold. Wie Sie sortieren, was Sie schätzen lassen sollten und welche Optionen es neben dem Verkauf gibt.

Stand 10.08.20265 Min. LesezeitAurum & Argentum, Köln

Altgoldschmuck in einer Schatulle

Fast jeder Kunde, der mit einem Schmuckkästchen zu uns kommt, hat dieselbe Frage: Was davon ist etwas wert – und was davon sollte ich behalten? Die zweite Frage können wir nicht beantworten. Die erste schon. Hier ist, wie wir vorgehen, und was Sie vorher wissen sollten.

Erst sortieren – gemeinsam

Ein Nachlass-Kästchen enthält typischerweise: ein bis drei Ringe (585 oder 750), eine oder zwei Ketten (oft 333 oder 585), Ohrringe, eine Uhr, eine Perlenkette, Broschen (häufig versilbert oder Modeschmuck), Manschettenknöpfe, vielleicht Münzen oder Zahngold. Wir gehen Stück für Stück durch, lesen Punzen, prüfen mit der RFA und sortieren in drei Gruppen: Edelmetall zum Materialwert, Stücke mit möglichem Mehrwert (Marke, Steine, Alter), und Dinge ohne Ankaufswert. Für jede Gruppe erklären wir, warum.

Was mehr wert sein kann als sein Gold

  • Markenschmuck (Cartier, Bulgari, Tiffany, Wellendorff, Niessing) – signiert, in gutem Zustand.
  • Diamanten ab etwa 0,3 ct und gute Farbsteine – Saphir, Rubin, Smaragd.
  • Antikschmuck aus Jugendstil und Art déco, Biedermeier-Granatschmuck, Trauerschmuck – je nach Erhaltung.
  • Uhren von Rolex, Omega, IWC, Patek Philippe, auch Vintage-Taschenuhren mit Komplikationen.
  • Münzen mit Sammlerwert (seltene Goldmark, alte Taler).

Alles andere – und das ist der Großteil – wird zum Materialwert bewertet.

Optionen neben dem Verkauf

Behalten: Manchmal ist der ideelle Wert höher als jeder Preis. Wir sagen Ihnen den Wert – die Entscheidung bleibt bei Ihnen, ohne Druck. Umarbeiten: Ein Goldschmied kann aus mehreren alten Stücken ein neues fertigen; das Gold wird eingeschmolzen, der Lohn fällt an. Bei 585er lohnt sich das ab etwa 15 g. Teilen: Bei mehreren Erben ist eine Bewertung mit schriftlichem Protokoll die Basis für eine faire Aufteilung – wir erstellen auf Wunsch ein Kurzgutachten mit Fotos und RFA-Werten.

Steuern und Formalien

Der Verkauf geerbten Schmucks ist einkommensteuerfrei (die Haltefrist des Erblassers zählt mit). Einen Erbschein brauchen Sie zum Verkauf nicht; Sie weisen sich aus und versichern, verfügungsberechtigt zu sein. Bei größeren Nachlässen fragen wir nach dem Hintergrund – das schreibt das Geldwäschegesetz vor. Mehr dazu im Steuer-Ratgeber.

Ein Tipp aus Erfahrung

Bringen Sie alles mit, auch das, was Sie für wertlos halten. Die unscheinbare Brosche ist oft versilbert – aber die „Modeschmuck“-Kette daneben stellt sich als 750er heraus, und der vermeintliche Zahn im Papiertütchen ist eine Goldkrone. Wir haben Zeit, und die Prüfung kostet nichts.

Brauche ich einen Erbschein, um Erbschmuck zu verkaufen?

Nein. Sie weisen sich aus und versichern, dass Sie verfügungsberechtigt sind. Bei sehr großen Nachlässen fragen wir nach dem Hintergrund.

Können Sie den Wert für die Erbauseinandersetzung schriftlich bestätigen?

Ja – ein Kurzgutachten mit Fotos, Gewichten und RFA-Werten erstellen wir gegen eine kleine Gebühr, auch ohne Verkauf.

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Fragen zu Ihrem Stück? Bringen Sie es vorbei.

Prüfung und Beratung sind kostenlos – auch wenn Sie am Ende nicht verkaufen.

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